Initiative für eine 13. AHV-Rente

Der Vorstand empfiehlt die Ja-Parole.
Der Vorstand spricht sich klar für die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" aus und empfiehlt ein "Ja" bei der anstehenden Abstimmung am 3. März 2024.
Die Initiative, die eine Erhöhung der AHV-Rente durch die Einführung einer 13. Rente vorsieht, wird von Befürwortern als essenzieller Schritt zur Sicherung des Lebensstandards im Alter betrachtet. Die Diskussion über die Initiative ist intensiv, insbesondere hinsichtlich der Finanzierungswege. In der Folge beleuchten die Argumente, damit soll eine informierte Entscheidung für die Zukunft der AHV gefällt werden können.
Hintergrund
Die Initiative fordert ein Erhöhung der AHV-Rente für alle Personen, die eine Altersrente beziehen. Sie schlägt einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftes der aktuellen jährlichen Rente vor. Dabei sollen durch den Zuschlag die Ergänzungsleistungen weder reduziert werden noch soll der Anspruch darauf verloren gehen. Die erste Auszahlung der 13. Rente wäre im Jahr 2026.
Finanzierung
Die Finanzierung wird in der Initiative nicht erwähnt. Das Initativkomitee schlägt vor, die zusätzlichen Ausgaben über eine Erhöhung der Lohn-Beiträge getragen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zu finanzieren (in der Höhe von total 0,8 Prozentpunkten) oder einen Teil über die Ausschüttungsreserven der Nationalbank zu tragen.
Zahlen im Überblick
- Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31’850 Franken steigen – und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47’775 Franken.
- Ab 2031 übersteigen die Ausgaben der AHV in jedem Fall die Einnahmen – auch ohne 13. AHV Rente.
- Daher muss der Bundesrat 2026 eine nächste AHV-Reform vorlegen, welche die Finanzierung nach 2030 sichert. Der Bundesrat hat angekündigt, die Hinterlassenenrente (Wittwen- und Wittwerrente) kürzen zu wollen: die eingesparten Ausgaben könnten der 13. AHV Rente zugute kommen.
Pro-Argumente
- Mit einer 13. AHV-Rente können die Rentensenkungen in der 2. Säule, die auch Normalverdienende treffen, ein Stück weit ausgeglichen werden.
- Teuerung, steigende Mieten und höhere Krankenkassenprämien belasten auch Rentnerinnen und Rentner. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen.
- Die 13. AHV-Rente kommt besonders Frauen zugute, da sie infolge tiefer Arbeitspensen oft keinen oder nur einen minimalen Anspruch auf Leistungen aus der zweiten Säule haben.
- Die 13. AHV-Rente ist bezahlbar. Um sie langfristig zu finanzieren, genügt es, die Arbeitgeber-und Arbeitnehmerbeiträge um rund 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen.
- Die AHV ist die wichtigste Säule unserer Altervorsorge. Gemäss Verfassung soll sie den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Das ist heute nicht mehr der Fall – mit einer 13. AHV-Rente würde diesem Auftrag wieder mehr entsprochen werden.
Contra-Argumente
- Die Finanzierung der Zusatzrente könnte zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und/oder der Lohnabgaben führen, was eine tiefere Kaufkraft zur Folge hätte.
- Der Mittelstand würde für die Finazierung am meisten belastet.
- Die Mehrkosten gehen zulasten der erwerbstätigen Bevölkerung, also vor allem der jüngeren Generationen.
- Auch Wohlhabende würden die 13. AHV Rente erhalten, die es eigentlich nicht nötig haben.
- Die Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht gedeckt ist (Art. 112a BV) werden durch die Ergänzungsleistungen bereits heute unterstützt.
Weiterführende Links
Die Stimmabgabe ist möglich bis am 7. Februar 2024.