12. August 2024

Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Parolenfassung für die eidgenössische Abstimmung vom 22.09.2024: "Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)". Der Vorstand empfiehlt die Nein-Parole.

Überblick

Die vom Parlament und Bundesrat vorgeschlagene Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) zielt darauf ab, das berufliche Vorsorgesystem an die heutigen Realitäten anzupassen. Sie strebt an, Rentenlücken zu schliessen, insbesondere für Frauen und Teilzeitbeschäftigte, indem sie die Anzahl der versicherten Einkommen erhöht und mehr Menschen ermöglicht, mit Unterstützung der Arbeitgeberbeiträge für ihre Rente zu sparen. Die Reform hat keine Auswirkungen auf bestehende Renten und zielt darauf ab, das Drei-Säulen-System aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Perspektiven für Arbeitnehmer über 55 Jahre auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das fakultative Referendum wurde ergriffen, was nun zur Volksabstimmung über diese Reform am 22. September führt.
 

Positionen


Parlament

  • Nationalrat: 113 Ja; 69 Nein; 15 Enthaltungen
  • Ständerat: 29 Ja; 8 Nein; 0 Enthaltungen

Gegner:innen

  • Parteien: SP, Grüne
  • Organisationen: Gewerkschaften, SGB, TravS, VPOD, Konsument:innen-Magazin K-Tipp

Befürworter:innen

  • Parteien: EDU, EVP, FDP, GLP, Mitte, SVP
  • Organisationen: eco, SAV, SGV, Versicherungsverband (SVV), Pensionskassenverband (ASIP), Swissmem, Baumeisterverband HotellerieSuisse, Alliance F, Schweizerischer Verband für Seniorenfragen (SVS)

 

Argumente der Befürworter:innen:

  • Verbesserung der Renten für Teilzeitbeschäftigte und Frauen: Die BVG-Reform schlägt vor, den Zugang zur 2. Säule für Teilzeitbeschäftigte, oft Frauen, und Geringverdiener zu erweitern. Derzeit sind diese Gruppen häufig von der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen. Die Reform sieht vor, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von 22'050 Franken auf 19'845 Franken zu senken, wodurch mehr Arbeitnehmer ab 25 Jahren in die 2. Säule einzahlen können, mit einer finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers von mindestens 50%. Der Koordinationsabzug soll ebenfalls überarbeitet werden, um die Löhne von Teilzeitbeschäftigten besser zu berücksichtigen und somit ihre Beiträge und Renten zu erhöhen. Etwa 100'000 zusätzliche Einkommen würden durch das BVG abgedeckt, was das Risiko der Altersarmut für diese Gruppen verringern könnte.
  • Verbesserung der Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer über 55 Jahre: Die Reform schlägt vor, die Beiträge für Arbeitnehmer über 55 Jahre zu senken, um sie für Arbeitgeber kostengünstiger zu machen. Derzeit steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter deutlich an, was diese Altersgruppe auf dem Arbeitsmarkt weniger attraktiv machen kann. Die Reform zielt darauf ab, die Beiträge über das gesamte Erwerbsleben hinweg zu vereinheitlichen, mit einem Satz von 9% für 25-44-Jährige und 14% für 45-65-Jährige, gegenüber derzeit 18% für über 55-Jährige.
  • Erhaltung des Schweizer Drei-Säulen-Modells: Die Reform passt den Mindestumwandlungssatz für das BVG an, der den Anteil des Altersguthabens bestimmt, der in eine Rente umgewandelt wird, indem er von 6,8% auf 6,0% gesenkt wird, um der steigenden Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Diese Massnahme zielt darauf ab, intergenerationelle Ungleichgewichte zu vermeiden und die Nachhaltigkeit der Renten zu gewährleisten. Für Arbeitnehmer über 50 Jahre ist ein Rentenzuschlag vorgesehen, um die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen, insbesondere für diejenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
  • Verbesserte Generationengerechtigkeit: Die Reform zielt darauf ab, die Renten an die steigende Lebenserwartung anzupassen, indem der Mindestumwandlungssatz geändert wird. Dies würde die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern begrenzen und somit eine gerechtere Rente für die jüngeren Generationen sicherstellen.

 

Argumente der Gegner:innen

  • Senkung der Renten: Die Reform sieht eine Reduzierung des Mindestumwandlungssatzes vor, was zu einer Verringerung der Renten um bis zu 3200 Franken pro Jahr für einige Versicherte führen könnte. Dies ist besonders besorgniserregend für Arbeitnehmer über 50 Jahre, deren Kaufkraft bereits unter Druck steht.
  • Schwächung der Kaufkraft: Mit der Erhöhung der Pensionskassenbeiträge wird die Kaufkraft der Versicherten, insbesondere derjenigen mit niedrigem Einkommen, reduziert. Diese Personen müssen bis zu 200 Franken mehr pro Monat einzahlen, ohne im Ruhestand eine höhere Rente zu erhalten, da ihre zusätzlichen Ersparnisse oft durch eine Reduzierung der Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden.
  • Vorteile für die Finanzindustrie: Kritiker betonen, dass die Reform hauptsächlich der Finanzindustrie zugute käme, einschliesslich Bankern, Maklern und Versicherungen, die weiterhin erhebliche Gewinne aus den Pensionskassen ziehen würden.
  • Negative Auswirkungen auf Frauen: Frauen, insbesondere solche mit niedrigen Löhnen, würden durch die Reform benachteiligt. Sie müssten mehr einzahlen, ohne eine proportional höhere Rente zu erhalten, was zu einer erheblichen Rentenkürzung für viele Frauen führen könnte, insbesondere für Friseurinnen über 50 Jahre.
  • Fehlende Teuerungsanpassung: Die aktuellen Renten werden nicht automatisch an die Inflation angepasst. Dies bedeutet, dass die Renten trotz der Versprechen des Parlaments für Lösungen im Laufe der Zeit weiterhin an Wert verlieren werden.
  • Wahrgenommene Nutzlosigkeit der Reform: Einige sind der Meinung, dass die Pensionskassen in guter Verfassung sind und ihre Leistungen bereits reduziert haben. Die Reform wird als übertriebene und unnötige Massnahme im aktuellen Kontext angesehen, in dem die Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenempfängern bereits reduziert wurde.
     

Empfehlung des Vorstandes

Die Mehrheit im Vorstand empfiehlt die Nein-Parole, mit einer grossen Minderheit für Stimmfreigabe. 
 

Weiterführende Informationen

  • Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21)(Link)
  • Website Komitee JA zur BVG-Reform (Link)
  • Website Komitee Nein zum BVG-Bschiss (Link)
     

Vielen Dank

Deine Meinung zu diesen grundlegenden Fragen ist uns sehr wichtig.

Bitte teile uns dein Feedback, Überlegungen und Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Optionen sowie zu allen anderen möglichen Massnahmen mit.

Die Abstimmung ist bis zum 31.08.2024 möglich.

 

Anleitung Online-Abstimmung

Bei unserer Online-Parolenfassung gibt es folgende Abstimmungsmöglichkeiten:

  1. Ja

    Wähle "Ja", wenn Du der Vorlage zustimmst und diese unterstützen möchtest.
  2. Nein

    Stimme mit "Nein", wenn Du die Vorlage ablehnst oder nicht damit einverstanden bist.
  3. Enthaltung

    Wähle "Enthaltung", wenn Du Dich weder dafür noch dagegen entscheiden möchtest. Eine Enthaltung wird gezählt, beeinflusst aber nicht direkt das Ergebnis von Ja- oder Nein-Stimmen.
  4. Stimmfreigabe

    Die Option "Stimmfreigabe" bedeutet, dass Du keine verbindliche Empfehlung abgeben möchtest. Du überlässt die Entscheidung dem individuellen Gewissen jedes einzelnen Mitglieds.

Bitte wähle für jede zur Abstimmung stehende Frage eine dieser vier Optionen aus.

Vielen Dank für Deine Teilnahme!