13. Mai 2024

Finanzierung der 13. AHV-Rente

Die Optionen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, die am 3. März von der Mehrheit des Volkes und der Kantone angenommen wurde, hat begonnen. Damit wir uns dabei aktiv eingeben können, bitten wir um die Meinung unserer Mitglieder.


Übersicht

Es ist notwendig, die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu garantieren. Die 13. AHV-Rente tritt 2026 in Kraft und in diesem Jahr auf 4,2 Milliarden Franken geschätzt. Nun müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, denn ohne zusätzliche Massnahmen wird der AHV-Fonds ab 2037 defizitär sein, mit einem negativen Verteilungsergebnis ab 2026. Der Bundesrat schlägt zwei Optionen vor, um die finanzielle Stabilität der AHV ab 2026 zu gewährleisten.

Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung auf alle Brieftaschen bewusst. Diese würde laut ihm dazu beitragen, die Belastung auf die gesamte Bevölkerung zu verteilen, einschliesslich der Rentner. Die Option einer Erhöhung der Lohnbeiträge würde das Solidaritätsprinzip der AHV gewährleisten.

Es ist auch geplant, den Beitrag des Bundes von 20,2 auf 18,7 Prozent ab Januar 2026 zu reduzieren, um die Bundesfinanzen zu entlasten. Diese Reduzierung wird jedoch durch eine fortlaufende Bundesbeitragszahlung von 11 Milliarden Franken im Jahr 2026 ausgeglichen.

Der Bundesrat präsentiert zwei Optionen:

  • Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte - jeweils zu 50% vom Arbeitnehmer und 50% vom Arbeitgeber.
  • Erhöhung dieser Beiträge um +0,5 Prozentpunkte sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.

Im Parlament werden weitere Finanzierungsoptionen besprochen:

  • Transaktionssteuer
  • Erbschaftssteuer

Der Zeitplan für die Umsetzung dieser Reform ist eng. Das Bundesamt für Inneres muss bis diesen Sommer ein Projekt vorlegen, gefolgt vom Parlament ab Herbst. Bis Anfang Juli können Interessierte und Interessengruppen im Vernehmlassungsverfahren teilnehmen.
 

Vielen Dank

Wir sind uns der Bedeutung der Meinung unserer Mitglieder zu diesen grundlegenden Fragen bewusst. Bitte teilt uns Rückmeldungen, Gedanken und Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Optionen sowie zu allen anderen potenziellen Massnahmen mit, um die Stabilität und Nachhaltigkeit der AHV zu gewährleisten.

Die Abstimmung ist bis zum 17.06.2024 möglich.