28. Dezember 2020

Branchenlösung für die Gastronomie

Photo by Mika Baumeister on Unsplash
«Der Gewerbeverein» hat ein Positionspapier erarbeitet, in dem er seine pragmatischen aber konkreten Forderungen für eine Gastro-Branchenlösung vorstellt. Die Branche ist stark von den Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen und braucht nun schnelle Lösungen.  

AUSGANGSLAGE

Für viele Gastronomie-Betriebe, die sich seit dem Lockdown im März unter grossem Existenz-Druck befinden, ist jetzt nach der erneuten behördlich angeordneten Gastronomie- Schliessung schnelle Unterstützung zwingend, um Massenkonkurse und Massenarbeits-losigkeit in der Branche zu verhindern.

«Der Gewerbeverein» schlägt nun ein äusserst einfaches und schnelles Entschädigungsmodell vor, das auf die branchenüblichen Betriebs- und Kosten-strukturen, unabhängig von Betriebsgrösse und -erfolg, Rücksicht nimmt. Dabei geht «Der Gewerbeverein» davon aus, dass durch die Kurzarbeitsentschädigungen Mitarbeiter*innen-Kosten bereits grossmehrheitlich abgedeckt sind und, dass durch EO-Entschädigungen Inhaber*innen, die im Betrieb mitarbeiten, entschädigt werden, sofern hier jetzt endlich pragmatische und schnelle Lösungen und Auszahlungen gefunden und umgesetzt werden

OPTION 1

Eine Entschädigung von 15 % der Differenz des Jahresumsatzes zum letzten Jahresumsatz oder maximal CHF 300'000.00. A-fonds perdu und bedingungslos für alle Schweizer Gastronomieunternehmen, die mindestens CHF 100'000.00 Jahres-umsatz erzielen und somit mehrwertsteuerpflichtig sind. Für die Bemessung der Umsatzzahlen soll die Mehrwertsteuerdeklaration beigezogen resp. zur Kontrolle verwenden werden. 

Diese Massnahmen müssen bis am 15. Januar umgesetzt werden. Hier ist durch die Behörden sofort zu prüfen, ob allenfalls «Hausbanken» der Unternehmungen oder andere involvierte Unternehmen wie Treuhandfirmen etc. zur Umsetzung und Bevor-schussung beigezogen werden sollen oder müssen. Da die Mehrwertsteuerdaten 2020 bis Ende Jahr nicht vorliegen, wird, um die Liquidität zu gewährleisten vorerst eine Selbstdeklaration vorgenommen. 

OPTION 2

Wer mehr Liquiditätsbedarf hat, kann sich für einen Bürgschaftskredit des Kantons anmelden. Analog der Härtefall-Lösung des Kantons Bern. Mit den gleichen Bedingungen. 

Das Bürgschaftsverfahren richtet sich eher an grössere Unternehmen mit mindestens 2 Millionen Franken Umsatz. Bis erste Bürgschaften gesprochen werden können, dauert es hier etwas länger, da die Geschäftsbanken der Unternehmen involviert sind. Dafür sind höhere Unterstützungsbeiträge bis maximal 5 Millionen Franken pro Unternehmen möglich. 
(vgl. hier

Wichtig: Jedes Unternehmen muss sich für eine Option entscheiden. Man kann nicht an beiden Programmen teilnehmen.Auch wenn diese Beiträge ausbezahlt werden, wird jedes Unternehmen nach wie vor massive Einbussen auf sich nehmen müssen. Wir fordern hiermit absolut lebensnotwendige Minimalbeiträge! Diese Optionen gelten vorläufig für das Jahr 2020. Je nach dem wie sich die Krise weiterentwickelt, werden sie auch für das erste und zweite Quartal 2021 gültig sein.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Ausgangslage sowie zu den verschiedenen Optionen und deren Begründungen können direkt im Positionspapier nachgelesen werden.

  • Download Positionspapier (pdf)