23. Juni 2022

KMU stärken mit kollektivem Rechtsschutz!

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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates berät demnächst über das Eintreten auf den Gesetzesentwurf zur Revision der Zivilprozessordnung zugunsten der Einführung von kollektivem Rechtsschutz. Der Vorstand von «Der Gewerbeverein» unterstützt explizit diesen Rechtsmechanismus.

«Der Gewerbeverein» ist überzeugt, dass ein gesunder Wettbewerb nur möglich ist, wenn alle Parteien ihre Rechte auf faire Weise geltend machen können. Heute ist es, hauptsächlich wegen den Verfahrenskosten, für kleine Unternehmen immer noch sehr schwierig, eine Klage einzureichen. Es fehlt ein Mechanismus, der es einer Branche oder mehreren Partnern ermöglicht, gemeinsam gegen einen Lieferanten oder eine konkurrierende Einheit vorzugehen, insbesondere bei Kartellrechtsverstößen. Diese Ausgangslage erschwert es, Wettbewerbsverzerrungen wirksam zu bekämpfen, die von Unternehmen verursacht werden, die sich nicht an die Spielregeln halten und darauf vertrauen, dass niemand klagt.

«Der Gewerbeverein» misst der Einführung von Sammelklagen in der Schweiz eine grundlegende Bedeutung zu. Umso mehr, weil das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell vorsieht, dass diese Klagen von Dachverbänden getragen werden sollen. Damit wird ein Modell nach amerikanischem Vorbild vermieden, das Sammelklagen zu einem eigenständigen Wirtschaftssektor macht. Hingegen würde es beispielsweise dem Gewerbeverein obliegen, seine Mitglieder bei einem identischen kollektiven Schaden zu verteidigen und eine Entschädigung zu erwirken.

Beim VW-Skandal 2015 hätten zum Beispiel Unternehmen, die über Firmenwagen oder eine Flotte von Nutzfahrzeugen verfügen, ihr Recht auf Entschädigung kollektiv geltend machen können, anstatt Aufwand und Kosten einer Klage allein zu tragen.

Europa dehnt diese Praxis aktuell von 19 auf 27 Länder aus. Deswegen ist es wichtig, dass auch Schweizer Unternehmen einen kollektivem Rechtsschutz nutzen können. Gerade auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit: Kleine Unternehmen bilden die Grundlage unserer Wirtschaftsstruktur und lagern alles aus, was nicht zu ihrem Know-how gehört, angefangen bei den Rechtsdiensten. Mit dem kollektiven Rechtsschutz können kleinere Strukturen, die oft stärker in die lokale Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft integriert sind, ihr Recht gleichberechtigt geltend machen, auch gegenüber großen Konzernen.