25. November 2020

Covid-19 Härtefall-Massnahmen

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«Der Gewerbeverein» sieht sich auf Grund der vorliegenden Umsetzungs-Modalitäten zu einer Forderung bezüglich der Umsetzung der Härtefallmassnahmen veranlasst. 

Die vorliegenden Antragsformulare und der vorgeschlagene Modus sind sehr kompliziert und nur schwer verständlich. Wie «Der Gewerbeverein» bereits in der Vernehmlassung zur Verordnung gefordert hat, muss eine rasche, unkomplizierte und einfach kontrollierbare Umsetzung der durch den Bund im Grundsatz beschlossenen Härtefallmassnahmen jetzt dringend angegangen werden.

Viele KUM-Inhaber*innen sind durch die notabene unverschuldete Krise in ihrem Unternehmen in einem schweren Existenz-Kampf verwickelt. Da bisher keine Lohnetschädigungen für Unternehmer*innen verfügbar waren, sind die Unternehmer*innen im operativen Tagesgeschäft stark eingebunden und haben für aufwändiges Bereitstellen von Geschäftsunterlagen, ausfüllen von Formularen und Anträgen usw. schlicht keine Zeit. Zudem müssen alle «unnötigen» Kosten wie ein Beizug der Treuhandstelle und anderen Berater*innen auf Grund der finanziellen Lage unbedingt vermieden werden.

Aus heutiger Sicht muss leider immer noch mit weiteren Verzögerungen bis zur Auszahlung der Hilfsgelder gerechnet werden. Viele KMU in der Schweiz sind jedoch kurz vor dem Abgrund, die Inhaber*innen sind physisch und psychisch am Ende: Die ungewisse Zukunft, die Gefahr, das in langjähriger, umsichtiger und harter Arbeit Aufgebaute kurzerhand zu verlieren zehrt an der Psyche der Unternehmer*innen. «Der Gewerbeverein» unterstreicht nochmals, dass die Unternehmer*innen unverschuldet in diese Krise geraten sind. Die Unterstützung durch die öffentliche Hand ist daher gerechtfertigt. Die Bevölkerung unterstützt die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit grossem Engagement. Die Solidarität mit den Unternehmer*innen im Land ist gross und das Verständnis für deren Unterstützung vorhanden.

UNSERE FORDERUNGEN

«Der Gewerbeverein» fordert daher, dass die Umsetzung der Härtefallmassnahmen geändert wird. Als Basis sollen die Umsätze des Vorjahres pro Monat gewertet werden. Die Auszahlung von 50% der Differenz zum Umsatz des Vorjahresmonats, abzüglich allfälliger Entschädigungen aus Kurzarbeit und EO, ist eine einfache und effektive Hilfe für die Schweizer KMU. Zur Kontrolle können ohne grossen Aufwand Mehrwertsteuerdaten verwendet werden. Diese Umsetzung der Härtefallmassnahmen wäre schnell und effizient umsetzbar. «Der Gewerbeverein» fordert nochmals ein rasches Handeln der Behörden, um das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, die unzähligen KMU’s jetzt und sofort zu unterstützen!